Tätigkeitsberichte
Alle 2 Jahre erscheint der Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Im § 8 (1) des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz (ThürAufarbBG) ist die Berichtspflicht geregelt. "Der Landesbeauftragte erstattet dem Landtag auf dessen Ersuchen, im Übrigen alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit."