Bürgerberatung

Das Beratungsangebot des Landesbeauftragten richtet sich an Menschen, die in der ehemaligen SBZ/DDR Opfer politischer Repression und Verfolgung geworden sind und bis heute von den Folgen dieses Unrechts betroffen sind. Neben der Unterstützung bei der Antragstellung und Geltendmachung von Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen besteht die Möglichkeit, im beratenden Gespräch nach Wegen des Umgangs mit der belastenden Vergangenheit zu suchen. Dieses Beratungsangebot richtet sich an alle Betroffenen, sowie Angehörige, Hinterbliebene und sonstige Bezugspersonen.

Informationen zum psychosozialen Beratungsangebot

Mit der Antragstellung und Geltendmachung von Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen beginnt oftmals der eigene Aufarbeitungsprozess. Neben der äußeren Antragstellung auf Rehabilitierung und Leistungen und den damit verbundenen Recherchen, verläuft gleichzeitig ein innerer Prozess des sich Erinnerns und der Aktualisierung von Erlittenem als auch der Bewusstwerdung, überlebt zu haben. Die damaligen staatlichen, politisch motivierten Eingriffe in das Leben des Einzelnen haben oftmals zerstörte bzw. gestörte Beziehungen hinterlassen. Diese alten Verletzungen und belastenden Erfahrungen wirken nach und beeinträchtigen die Beziehungs- und Lebensgestaltung.

Es besteht der Wunsch nach Aufklärung, gesellschaftlicher Anerkennung/Rehabilitierung und finanzieller Unterstützung, aber auch nach Frieden, nach einem Schlusspunkt hinter diesen Teil der eigenen Biografie, nach Verbundenheit mit sich und anderen.

Diesen Aufarbeitungs-, Heilungs- und Versöhnungsprozess mit sich selbst und anderen will der Landesbeauftragte durch sein Beratungsangebot befördern.

Die Beratenden unterstützen Sie unter einer wertschätzenden, traumawürdigenden und ressourcenorientierten Perspektive mit einem breiten Repertoire an Interventionen, um tragfähige Bewältigungsstrategien zu entwickeln, Trauer zuzulassen, Selbstwirksamkeit zu erfahren und zu neuem Selbst-Vertrauen zu finden.

Informationen zum Angebot:

  • Einzelgesprächsangebot (Co-Beratung) zur
    • Verarbeitung und Integration der Verfolgungsgeschichte in die eigene Lebensgeschichte (Biographiearbeit),
    • ressourcenorientierten Stabilisierung nach erfolgter Traumatisierung,
    • Förderung und Wiederherstellung sozialer Kompetenzen
  • Begleitung und Weitervermittlung an weiterführende medizinisch-therapeutische Fachdienste und Einrichtungen
  •  

    Die Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten der Behörde statt. Es besteht die Möglichkeit des Hausbesuchs.

Viele Kinder und Jugendliche, die in der ehemaligen DDR zeitweise in Heimen und Jugendwerkhöfen aufgewachsen sind, haben schweres Leid und Unrecht erfahren. Traumatisierende Lebens- und Erziehungsverhältnisse in den Herkunftsfamilien und während der Heimaufenthalte haben die Betroffenen geprägt und führten zu massiven Beeinträchtigungen ihrer Lebenschancen und Entwicklungsmöglichkeiten, die bis heute nachwirken.

Um diesen Betroffenen Unterstützung anzubieten, wurde zum 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ errichtet. Bis zum 30. September 2014 konnten betroffene ehemalige Heimkinder mit Wohnort in Thüringen ihre Ansprüche bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle in Erfurt anmelden. Zum 31. Dezember 2018 hat der Fonds seine Arbeit eingestellt. Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, ist beendet.

Darüber hinaus wurde in Thüringen bis zum 31.12.2020 durch die Ansprechpartner*innen der Anlauf- und Beratungsstelle ein Beratungsangebot für ehemalige Heimkinder aufrechterhalten. Zum 01.05.2021 wurde der Landesbeauftragte mit der Fortführung und Weiterentwicklung des Beratungsangebotes beauftragt.

Das Beratungsangebot der Berater*innen des Landesbeauftragten umfasst

  • das beratende Gespräch hinsichtlich der Klärung und Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie,
  • die Begleitung und Weitervermittlung an weiterführende medizinisch-therapeutische Fachdienste und Einrichtungen,
  • die Unterstützung bei der Schicksalsaufklärung durch Archivrecherchen sowie
  • die Entwicklung eines zukünftigen Gruppenangebotes zur Selbsthilfe in Thüringen, das in Kooperation mit den Betroffenen entwickelt wird.

Darüber hinaus berät der Landesbeauftragte Heimkinder der ehemaligen DDR zu Fragen der Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf Anordnungen einer Unterbringung in einem Heim für Kinder und Jugendliche, wenn sie der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente (§ 2 Abs. 1 StrRehaG).

Ebenso besteht Möglichkeit der Rehabilitierung von Anordnungen der Unterbringung in ein Heim für Kinder und Jugendliche, wenn gleichzeitig freiheitsentziehende Maßnahmen gegen die Eltern/Sorgeberechtigten vollstreckt wurden, die der politischen Verfolgung gedient haben und die auf dem Wege der Rehabilitierung für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben wurden. Wenn die eigene beantragte Rehabilitierung bereits rechtskräftig abgelehnt worden ist, besteht für Betroffene, die in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind, die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Selbsterfahrungskurs für Menschen mit Diktaturerfahrungen

Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) lädt Betroffene zu einer regelmäßig stattfindenden Gruppe für ehemalige DDR-Heimkinder und Menschen mit Diktaturerfahrung ein.

Dabei können sich Betroffene in einem geschützten und fachlich begleiteten Rahmen mit ihren biografischen Erfahrungen und Erlebnissen in den Heimen/Jugendwerkhöfen der DDR-Jugendhilfe, in den Haftanstalten und als Verfolgte oder Diskriminierte der SED-Diktatur auseinandersetzen.

Sie werden selbst handeln und steuern eigenverantwortlich, wie und in welchem Maß Ihr Anliegen mit Unterstützung der Gruppe und der Anleiter zum Thema wird.

Die Gruppe für ehemalige DDR-Heimkinder und Menschen mit Diktaturerfahrungen legt ihren Fokus besonders auf die Förderung von zwischenmenschlichen Beziehungen, einer besseren Alltagsbewältigung und der Vermittlung von Erklärungswissen.

Zeit und Ort:8 Termine á 2,5 Stunden,
im 4 Wochen Rhythmus in einer Gruppe
in Erfurt, Leinefelde, Gera und Sonneberg
Kosten:Die Teilnahme ist kostenfrei
Gruppe:8-10 Teilnehmende

Eine regelmäßige Teilnahme ist für ein gutes gemeinsames Arbeiten notwendig und wird von uns bei der Entscheidung für die jeweilige Gruppe erwartet.

Interessierte melden sich bitte zu einem Vorgespräch
 

Für die Gruppe in Erfurt oder Sonneberg bei:

Robert Sommer

Für die Gruppe in Gera bei:

Conny Bruschke

Für die Gruppe in Leinefelde bei:

Tina Weinrich

Gruppenraum

Akteneinsicht und Recherche

Unterstützung bei der Archivrecherche und der Schicksalsaufklärung

Der Landesbeauftragte unterstützt Betroffene bei der Recherche in Archiven, in denen sich Unterlagen aus der Zeit der sowjetischen Besatzungszone und der DDR befinden.

Ein Schwerpunkt bildet hier die Unterstützung bei der Antragstellung auf Akteneinsicht beim Stasi-Unterlagen-Archiv sowie die begleitende Beratung und Betreuung nach erfolgter Einsicht.

Daneben ist die Recherche nach Belegen und Nachweisen im Rahmen der Beantragung der Rehabilitierung und Geltendmachung von Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen ein weiterer Schwerpunkt.

Hinterbliebene Familienangehörige werden bei der Schicksalsaufklärung durch begleitende Beratung und Recherche unterstützt.

Informationen zum Angebot

Beratung öffentlicher Stellen

„Der Landesbeauftragte berät die öffentlichen Stellen des Landes. Er kann auf deren Antrag zu Überprüfungsverfahren beratend hinzugezogen werden. Im Rahmen dessen kann er Einsicht in die herangezogenen Unterlagen und Ergebnisse von Überprüfungen von Mitarbeitern und Bewerbern bei den zur Überprüfung berechtigten Stellen nehmen“ (§ 3 ThürAufarbBG). Rechtliche Grundlage für die Überprüfungen von Personen auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in den §§ 20 und 21. Durch das am 20.11.2019 in Kraft getretene "Neunte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes" wurden die Regelungen neu gefasst und die Möglichkeit zur Überprüfung bis zum 31.12.2030 verlängert. Diese Gesetzesänderung machte auch eine Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten (ThürAbgÜpG) erforderlich, dass in seiner Geltungsdauer im Einklang mit der vorhergehenden Fassung des StUG die Überprüfungsmöglichkeiten bis zum 31.12.2019 befristete. Der Thüringer Landtag beschloss am 18.12.2020 kein separates Gesetz mehr zu erlassen, sondern die Abgeordnetenüberprüfung in das Thüringer Abgeordnetengesetz zu implementieren (§ 42 i ThürAbgG) mit der Überprüfungsmöglichkeit bis zum 31.12.2030. Auf Anregung des Landesbeauftragten wurde die Einrichtung einer vom Landtag und der Landesregierung unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten ebenfalls in das Gesetz mit aufgenommen. Der Bericht der Kommission zur Überprüfung mit einer Beurteilung der Tätigkeit des betroffenen Abgeordneten muss im Landtag debattiert und als Drucksache veröffentlicht werden.

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