Beratungsangebote des Landesbeauftragten
Der Landesbeauftragte berät Bürger, öffentliche und nichtöffentliche Stellen zu Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Staatssicherheit der ehemaligen DDR. Eine Hauptaufgabe des Landesbeauftragten ist die Beratung der Bürger zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (SED-UnBerG). Er unterstützt Betroffene bei der Suche nach Unterlagen in Archiven und gewährt Unterstützung bei der Antragstellung auf Rehabilitierung nach den SED-UnBerG.

Beratungsangebote
Härtefallfonds
Selbsterfahrungskurs für Menschen mit Diktaturerfahrungen
Akteneinsicht und Recherche
Aktuelles / Beratungstermine

Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung

Die Art der politischen Verfolgung
bestimmt den „Einstieg“ in das
Rehabilitierungs­verfahren.

Der Verfahrensablauf ist zweistufig. Die Grundentscheidung (Rehabilitierung) treffen in den strafrechtlichen Rehabilitierungs­verfahren die zuständigen Landgerichte und in den verwaltungs­rechtlichen und beruflichen Rehabilitierungs­verfahren die Rehabilitierungs­behörden in den neuen Ländern und Berlin. Soweit die Rehabilitierungs­gesetze Folgeansprüche vorsehen, werden in einer zweiten Stufe — je nach Art des Folgeanspruchs — andere Behörden auf Antrag tätig.

Die strafrechtliche Rehabilitierung beinhaltet die Aufhebung politisch motivierter Unrechtsurteile staatlicher deutscher Gerichte in der SBZ/DDR aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990. Sie kommt auch in Betracht, wenn die gerichtliche oder behördliche Entscheidung über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens ergangen ist.

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Die berufliche Rehabilitierung beinhaltet den Ausgleich für politisch motivierte Eingriffe in den Beruf oder die berufsbezogene Ausbildung in der SBZ/DDR aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990.

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Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung beinhaltet die Erklärung der Rechtsstaatswidrigkeit oder die Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen deutscher Behörden in der SBZ/DDR aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990. Als rechtsstaatswidrig wird eine Verwaltungsentscheidung dann angesehen, wenn sie in schwerwiegender Weise gegen die Menschenwürde und die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient hat oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat.

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Verurteilungen der sowjetischen Besatzungsmacht können in begründeten Fällen von der Russischen Föderation rehabilitiert werden. Rechtliche Grundlage ist das "Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen" vom 18.10.1991. (Internierte werden von der Russischen Föderation nicht rehabilitiert.)

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Kontakt

Matthias Morawski

Referent für Bürgerberatung und Rehabilitierung

Telefon: 0361 57 3114-959
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Conny Bruschke

Beraterin

Telefon: 0361 57 3122-204
Telefax: 0361 57 3114-952
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Robert Sommer

Berater

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Tina Weinrich

Beraterin

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2. Etage
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