Auftrag des ThLA

Der Landesbeauftragte und die Behördenmitarbeiter bieten Auskünfte, individuelle Beratungen und Gespräche, Informationsmaterial, öffentliche Stellungnahmen und Veranstaltungen im folgenden Spektrum an:

  • politische und rechtliche Aufarbeitung der MfS- und DDR-Altlasten
  • Rehabilitierung und Wiedergutmachung für politisch Verfolgte zwischen 1945 und 1990 und die Thüringer Beratungsinitiative
  • Beratung öffentlicher Institutionen, Behörden und Körperschaften
  • Angebote der politischen Bildung: Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen, Individualauskünfte, Literaturempfehlungen u.v.m.
  • alters-, unterrichts- und projektgerechte Beratung, regionalgeschichtliche Arbeitsmaterialien, Vorträge und Projekttage für Schüler 
  • Forschungs- und Archivberatung für Studenten und Forschende
  • Regionalgeschichtliche MfS- und DDR-Forschung und Zusammenarbeit mit Partnern der Aufarbeitung über die verschiedenen Themenfelder der SBZ- und DDR-Geschichte, Informationen zur Thüringer Zeitgeschichte zwischen 1945 und 1990

Grundlage der Arbeit des Landesbeauftragten ist das Gesetz über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur - Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - ThürAufarbBG - vom 3. Juli 2013. Hierin hat der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: