Beratungsangebote des Landesbeauftragten
Der Landesbeauftragte berät Bürger, öffentliche und nichtöffentliche Stellen zu Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Staatssicherheit der ehemaligen DDR. Eine Hauptaufgabe des Landesbeauftragten ist die Beratung der Bürger zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (SED-UnBerG). Er unterstützt Betroffene bei der Suche nach Unterlagen in Archiven und gewährt Unterstützung bei der Antragstellung auf Rehabilitierung nach den SED-UnBerG.
Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung
Die Art der politischen Verfolgung
bestimmt den „Einstieg“ in das
Rehabilitierungsverfahren.
Der Verfahrensablauf ist zweistufig. Die Grundentscheidung (Rehabilitierung) treffen in den strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren die zuständigen Landgerichte und in den verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsverfahren die Rehabilitierungsbehörden in den neuen Ländern und Berlin. Soweit die Rehabilitierungsgesetze Folgeansprüche vorsehen, werden in einer zweiten Stufe — je nach Art des Folgeanspruchs — andere Behörden auf Antrag tätig.
Die strafrechtliche Rehabilitierung beinhaltet die Aufhebung politisch motivierter Unrechtsurteile staatlicher deutscher Gerichte in der SBZ/DDR aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990. Sie kommt auch in Betracht, wenn die gerichtliche oder behördliche Entscheidung über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens ergangen ist.
Die berufliche Rehabilitierung beinhaltet den Ausgleich für politisch motivierte Eingriffe in den Beruf oder die berufsbezogene Ausbildung in der SBZ/DDR aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990.
Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung beinhaltet die Erklärung der Rechtsstaatswidrigkeit oder die Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen deutscher Behörden in der SBZ/DDR aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990. Als rechtsstaatswidrig wird eine Verwaltungsentscheidung dann angesehen, wenn sie in schwerwiegender Weise gegen die Menschenwürde und die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient hat oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat.
Verurteilungen der sowjetischen Besatzungsmacht können in begründeten Fällen von der Russischen Föderation rehabilitiert werden. Rechtliche Grundlage ist das "Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen" vom 18.10.1991. (Internierte werden von der Russischen Föderation nicht rehabilitiert.)
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